Freiwette Sportwetten in der Schweiz: warum Gratisguthaben nur zwei Veranstalter vergeben dürfen
Neunundzwanzig Mal, das ist der ganze Umfang der Debatte. Wer wissen will, was ein Gratisguthaben im Schweizer Sportwettenangebot wert ist, kommt an einer Zahl nicht vorbei: der Menge der Zustimmungen, die die Aufsicht im Jahr 2025 für Gratisspiele erteilt hat.

Stand: 29. Oktober 2026 geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die Spielregeln von Sporttip und Jouez Sport.
Freiwette in der Schweiz: ein Gratisspiel mit Bewilligungspflicht
Wer aus dem Ausland auf Schweizer Wettseiten schaut, hält Freiwetten für selbstverständlich. Im hiesigen Markt sind sie eine Ausnahme, und das hat nichts mit Marketing zu tun. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, nachzulesen in Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51). Der Veranstalter darf also nicht einfach eine Wette verschenken, weil es die Werbeabteilung schön findet. Er fragt vorher.

Womit die zweite Zahl sichtbar wird: 2025 hat die Aufsicht vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Achtunddreissig Ereignisse für zwei Unternehmen, und die liegen in derselben Grössenordnung wie die Kampagnen, die wir in diesem Artikel durchrechnen.
Das Bundesgesetz über Geldspiele ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, ordnet die Online-Sportwette als Grossspiel ein (Art. 3 lit. c und e) und unterstellt sie der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht der ESBK — diese Behörde beaufsichtigt nur die Casinos, und wer das durcheinanderbringt, liest Sportwetten durch die falsche Brille. Aufsichtsrechtlich braucht es je Veranstalter eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).
Es gibt keine Liste weiterer konzessionierter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Nicht auf zehn, nicht auf einen — auf zwei. Was die Gespa veröffentlicht, ist die andere Liste: die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekomunternehmen per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Nettoerlöse aus dem Schweizer Geldspiel gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist die eigentliche Pointe des Systems: Der Veranstalter ist nicht ein Unternehmen, das Werbebudget verbrennt, sondern eine Institution, die einem öffentlichen Zweck verpflichtet ist.
Das erklärt die Zurückhaltung. Wer kein Wachstum gegen einen Werbefeldzug eintauschen muss, verschenkt auch keine Wetten.
Was die Bewilligung erlaubt und was sie verbietet
Die Bewilligung ist eng geschnitten, und wer sie prüft, versteht, warum das Angebot klein bleibt.

Erlaubt ist die Sportwette auf Sportveranstaltungen — auf das Wetter, auf politische Abstimmungen, auf Fernsehsendungen nicht. Was im Einzelnen erlaubt ist, steht in einer geschlossenen Liste Sportarten und Wetten, der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe nichts. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, ein Esport-Abschnitt fehlt ganz.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Wer also im Netz liest, der Schweizer Anbieter dürfe nur wenige Live-Wetten anbieten, liest eine Vermutung, keine Regel.
Der Steuerpunkt gehört hierher, weil er in der Diskussion regelmässig falsch aufläuft. Einen Steuerabzug auf dem Einsatz gibt es nicht. Wer das behauptet, erfindet eine Abgabe. Auf Freiwetten ist der Betrag vor dem ersten Einsatz nicht mit einer Wettsteuer belastet, weil es eine solche Steuer nicht gibt.
Cash-Out, Freiwette und der Status des nicht regulierten Features
Freiwetten sind inhaltlich definiert, Cash-Out ist es nicht. Die Aufsicht regelt das Feature nicht, sie überlässt es dem Veranstalter.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Eine Regel mit Zähnen: Wer eine Freiwette auf ein Spiel setzt und mitten im Spiel aussteigt, bekommt weniger als den möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, weil der Cash-Out-Betrag tiefer liegt und vom Stand des Sportereignisses abhängt. Swisslos darf den Betrag jederzeit anpassen und muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Ausstieg ist also ein Angebot, kein Anrecht.
Noch eine Eigenheit, die bei Freiwetten gern übersehen wird. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gratisbetrag ist weg. Wer in der 88. Minute auf ein 3:0 setzt, während der Schiedsrichter schon auf den Punkt zeigt, spielt nicht mit der Quote, sondern gegen die Regel.
Die reguläre Spielzeit umfasst im Übrigen die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Auch das ist bei einer Wette ohne eigenen Einsatz wertlos, wenn man es beim Abschluss nicht liest.
Das Guthaben bleibt in der Schweiz: Limiten, Sperren und der Unterschied zu einer offenen Plattform
Die Limiten sind bei den Schweizer Veranstaltern keine Serviceleistung, sondern eine Pflicht mit Zahl darunter. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste von den Spielenden verlangen (Art. 87 VGS). Gesetzt werden sie vom Spielenden, nicht vom Staat.
Bei Swisslos heisst das konkret: vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz gibt für eine Erhöhung 24 Stunden vor, die Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — wer eine Grenze anheben will, wartet also ein Wochenende. Diese drei Tage sind das eigentliche Spielerschutzinstrument, weil sie in genau dem Moment greifen, in dem die Entscheidung ansteht.
Was den Zugang sperrt: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80–82 BGS). Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Ein Punkt, der in der Aufsicht selbst steht und den man nicht beschönigen sollte: Bei den Testkäufen 2025 der Gespa wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Zugangskontrolle als streng beschreibt, beschreibt einen Online-Zugang; an der Verkaufsstelle ist sie es nicht durchgehend.
Ein Konto pro Spielendem mit verifizierter Identität ist Vorschrift (Art. 47–52 VGS). Einzahlungen und Auszahlungen laufen nur über ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS): Payouts in ein anonymes Wallet oder in Krypto existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Und dann die Grenze, die kein Schweizer Instrument schliesst: Gegen unerlaubte Wettseiten gibt es kein Zahlungssperrwerkzeug. Wer im Netz liest, Banken oder Kartennetzwerke blockierten Zahlungen an solche Anbieter, liest etwas, das nicht stimmt.
Wo Gratisguthaben den Schweizer Rahmen verlässt: die ausländischen Plattformen
Die elf Namen, die im weiteren Verlauf des Artikels aufgeführt sind, stehen nicht in einer Reihe, und die wichtigste Einordnung kommt zuerst: Nur zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. In der Liste stehen sieben ohne Schweizer Bewilligung — IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC.Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet — und dieser Status ist kein Formalpunkt. Wir halten die Gruppen auseinander.
Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Ein glänzendes Siegel auf einer Seite ist vor Schweizer Recht ein Stück Grafik. Bewilligte Veranstalter dürfen weltweit werben; auf ausländischen Plattformen laufen dagegen unangemeldete Testkäufe und Stichproben weiter, und die kantonalen Lotterie- und Wettgesellschaften beobachten die Lage, ohne dass die Seite des Anbieters davon erfährt.
Das Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. In dem Fall hat niemand den Einsatz, aber der Anbieter hat die Differenz verdient.
Zur Sperrliste: Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomunternehmen per DNS blockieren; die erste Fassung stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dafür das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht. Für Wettende heisst das: Eine blockierte Seite ist kein Ende, sondern ein Umweg.²
Die ehrliche Gegenüberstellung sieht so aus. Ausländisch: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, im Kanton Thurgau gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach der dortigen Steuerpraxis als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Schweizerisch: voller Schutz des BGS, dafür zwei Veranstalter, eine geschlossene Sportarten- und Marktliste, Wohnsitzerfordernis und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von Haus aus — sie sind gute und schlechte Antworten auf verschiedene Fragen.
Wer im Ausland eine Freiwette sieht, sieht deshalb auch keine Freiwette im hiesigen Sinn. Er sieht ein Werbeinstrument ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Register und mit einem Rechtsweg, der in einem anderen Land liegt. Der Betrag stimmt nicht mit dem überein, was selbst ein grosszügiges Schweizer Gratisguthaben auf den Tisch legt.
Steuerfreibetrag und Verrechnungssteuer: der Teil, den der Gratisbetrag nicht kennt
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton, und eine einzelne kantonale Zahl gehört nicht in einen landesweiten Text.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, holt sie zurück. Für den typischen Wettenden mit einer Freiwette von zehn Franken sind beide Grössen ohne Berührungspunkt: kein Steuerfreibetrag, den man erreicht, und keine Verrechnungssteuer, die einbehalten wird.
Warum das trotzdem hier steht: Es verschiebt die Wahl. Wer das grosse Los anvisiert, fährt im Ausland steuerlich schlechter und im Inland steuerlich sauberer, weil die ausländischen Gewinne der kantonalen Praxis nach vollständig steuerbar sind. Eine Freiwette von zehn Franken kippt diese Abwägung nicht. Wer in der Region des Freibetrags spielt, sollte die kantonale Steuerverwaltung fragen.
Verlustlimiten, Sperren und der Gratisbetrag, der kein Risiko entfernt
Ein Gratisguthaben ändert nichts an der Risikostruktur der Wetten, die danach kommen. Klingt wie ein Satz aus einer Broschüre; ist trotzdem die wichtigste Aussage dieses Abschnitts.
Der Mechanismus: Die Selbstbeschränkung des Veranstalters wird beim Einsatz gesetzt, nicht bei der Auszahlung. Die Limiten laufen über einen Zeitraum, meist pro Tag, Woche oder Monat, und sie unterscheiden nicht danach, welches Guthaben verspielt wird. Wer mit dem Gratisbetrag zehn Franken gewinnt und die zehn Franken wieder einsetzt, hat damit nicht zehn Franken Gratisgeld bewegt, sondern zehn Franken vom eigenen Guthaben. Die Limite des Tages ist davon nicht berührt — sie zählt Einsätze, keine Herkunft.
Bei Jouez Sport kommt eine Kontogrenze oben dran: Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer sein Konto vor dem ersten Einsatz strukturiert, hat hier den Hebel. Die Verlustlimiten von Swisslos lassen sich sofort senken und erst nach 72 Stunden erhöhen; wer die Limite also früh konservativ setzt, hat einen Puffer, der beim ersten hektischen Abend hält. Und wer eine Pause braucht, sperrt das Konto für 1 bis 180 Tage, produktbezogen oder unbefristet über das schweizweite Register.
Bei allen Plattformen ausserhalb der Schweizer Bewilligung endet dieser Weg. Sie hängen nicht am hiesigen Sperrregister, und wer sich dort sperren lässt, sperrt sich für die Schweizer Anbieter mit, nicht für die ausländischen. Eine getroffene Selbstsperre verliert mit einem zweiten Konto auf einer Plattform ohne Anschluss einen Teil ihrer Wirkung — ein handfestes Argument dafür, das Konto nach dem Bezug des Gratisguthabens liegen zu lassen. Für Beratung und Hilfe stehen die Fachstellen des Kantons zur Verfügung; der Veranstalter ist verpflichtet, über die Selbstsperre aufzuklären.
Wo der Zugang für Wettende mit Wohnsitz ausserhalb der sechs Kantone endet
Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran, weil ein Online-Konto Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters voraussetzt — praktisch heisst das: in seinem Versorgungsgebiet. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Sporttip. Wer in Bern wohnt, kommt nur an Sporttip, weil Bern im Swisslos-Vertragsgebiet liegt, Genf dagegen nicht.
Bei Swisslos wird das Gebiet ausdrücklich aufgezählt: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und das Fürstentum Liechtenstein bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für Auslandschweizer und Grenzgänger ist das die relevante Zeile: Ein Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet voraus. Wer in Lausanne arbeitet und in Deutschland wohnt, hat hier keinen Anschluss. Wer aus der Westschweiz nach Zürich zieht, verliert den Anschluss an Jouez Sport und gewinnt den an Sporttip.
Auch der Freibetrag und die Sperre bleiben kantonal verankert: Ein Auszug in einen anderen Kanton ändert nichts, aber ein Umzug aus einem Vertragsgebiet heraus führt zum Verlust des Spielerkontos. Wer die Freiwette als einmalige Sache sieht, merkt davon nichts. Wer regelmässig über einen Zugang verfügt, sollte das wissen, bevor er die Limiten setzt.
Neukundenangebote mit Freiwette: Frist, Mindestquote und ein Budget, das verfällt
Das französische Aktionsthema klingt nach Wintervergnügen. «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Sieben Aktionstage, 7’000 Stück, und eine Eingabefrist von einer Woche. Wer den Code am Samstagabend sah, musste bis zum kommenden Samstag im verifizierten Konto sein. Wer nachträglich vom Gratisguthaben erfuhr, hatte keines mehr — die Zahl der Stücke ist begrenzt, und sie war innerhalb des Aktionszeitraums vergeben.
Die Bedingungen sind damit vollständig: Frist, Verfügbarkeit, Gültigkeit, Auszahlbarkeit, Betrag. Was davon für den Wettenden zählt, ist der letzte Punkt. Das Guthaben verfällt nach 30 Tagen, ohne jemals zu Geld zu werden, und zwar unabhängig davon, ob es gewonnen hat.
Der Vergleichswert: was CHF 10 Gratisguthaben auf einem Zwei-Weg-Markt tatsächlich einbringen
Beispiel, offen gerechnet. Nehmen wir das Gratisguthaben von CHF 10 aus der Aktion der Loterie Romande und einen erfundenen Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 auf beiden Seiten. Der Markt ist ein Rechenbeispiel, kein Zitat aus dem Wettprogramm.
Zuerst der Preis des Veranstalters auf diesem Markt. Der Quotenschlüssel liegt bei 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), das sind 0.95, also 95 %. Die Marge ist der Rest: 5 %. Das Gratisguthaben wird auf einem Markt gespielt, von dem fünf Prozent aller Einsätze bei der Buchmacherseite bleiben, bevor irgendein Ergebnis feststeht.
Nun der Wert des Guthabens. Bei einem Gratisbetrag, dessen Einsatz nicht mit den Gewinnen zurückgezahlt wird, liegt er bei Betrag mal (Quote − 1) geteilt durch Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Aus CHF 10, Quote 1.90 und 95 % Quotenschlüssel ergibt sich ein Faktor von 0.95, der Wert des Gratisbetrags liegt also bei rund CHF 9.50. Die Spannweite nach oben: Fällt ein kurzer Einsatz mit der vollen Quote aus, bleiben rund CHF 9.50 hängen, weil der Einsatz in keinem Fall zurückfliegt.
Die Spanne nach unten hängt an der Quote, nicht am Glück. Bei Quote 1.10 halbiert sich der Faktor auf ungefähr 0’086; aus zehn Franken wird ein Wert von etwa CHF 0.86. Bei Quote 3.00 steigt er auf ungefähr 0.63, was rund CHF 6.33 entspricht. Beides ist derselbe Gratisbetrag — der Unterschied liegt allein daran, welche Quote man wählt. Wer eine Freiwette auf eine Quote von 1.10 setzt, bewegt diesen Betrag fast wirkungslos.
Die Annahme, das sei betont, ist eine Durchschnittsbetrachtung über viele Einsätze, kein Ergebnis eines einzelnen Falls. Der Wert sagt, was ein solcher Gratisbetrag im Mittel mitbringt, nicht was er gewinnt.
Was die Rechnung preisgibt, steht nicht in der Werbung. Ein «Gratisbetrag» über CHF 10 bringt rund CHF 9.50 an Gegenwert, wenn man ihn richtig auf eine lange Quote setzt, und unter einem Franken, wenn man ihn auf einen Favoriten legt. Bei einem kurzen Einsatz lohnt es sich zudem, den eigenen Aufwand gegenzurechnen: Bei Quote 1.10 beträgt der erwartete Gegenwert weniger als ein Franken, und weniger als ein Franken Gegenwert über eine Woche und ein verifiziertes Konto zu jagen ist selten ein kluges Geschäft.
Und dann kommt die Marge ins Spiel, die den Mechanismus zusammenhält. Der Quotenschlüssel von 95 % gilt für denselben Markt, auf dem die Wette steht. Wer eine lange Kombination aus mehreren Angeboten zusammensetzt, multipliziert die Margen mit. Bei einer Kombination aus zwei Zwei-Weg-Märkten mit je 95 % sinkt der Quotenschlüssel auf 90.25 %, der Rest bleibt auf der Seite des Veranstalters. Der Aufschlag gehört auf beide Seiten, nicht nur auf die Verlustseite.
Die Rechnung lässt sich auf das Swisslos-Angebot übertragen. Beim Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 verlangt, beträgt der Bonus auf den Nettogewinn 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Bonus ist ein Aufschlag auf den Gewinn, kein zusätzliches Guthaben — und damit ein anderer Mechanismus als das freie Guthaben. Der Quotenschlüssel, den die Kombination trägt, bleibt in beiden Fällen derselbe. Der Bonus hebt nur, was am Ende übrig bleibt.
Was eine Freiwette für Bestandskunden in der Schweiz heisst
Die Nachfrage nach einem Gratisguthaben für Bestandskunden hat im Schweizer Markt keine Entsprechung, und das ist keine Lücke, sondern eine Struktur. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt, und beide sind einer öffentlichen Zweckbindung unterstellt. Ein Haus, das nicht um Marktanteile kämpft, hat auch keinen Grund, Stammkunden mit Gratisbeträgen zu halten.
Die vorhandenen Werbeinstrumente gehen in eine andere Richtung, und ihr Unterschied ist für die Rechnung wesentlich. Sporttip kennt Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Wetten ohne eigenen Einsatz ist der Gratisbetrag. Ein Boost verändert dagegen die Quote, und damit auch den Quotenschlüssel nicht — er ist ein Rabatt auf die Marge, kein zusätzliches Guthaben.
Die Bedingung, die bei allen Varianten am meisten einschränkt, ist die Mindestquote — nicht die Frist und nicht der Umsatz. Das ist der praktischste Satz zum Thema Mindestquote, auch wenn er unscheinbar wirkt. Eine Wette mit einem Einsatz von zehn Franken auf eine Quote von 1.10 bringt bei einem Gewinn eine Auszahlung von elf Franken, also einen Franken Nettogewinn. Bei Quote 1.90 sind es neun Franken, bei Quote 3.00 zwanzig Franken. Die Aktionsbedingungen selbst geben keine Quote vor, das ist keine Vorschrift, sondern eine Entscheidung des Veranstalters. Die Frist von 30 Tagen bei der Loterie-Romande-Aktion gehört zur Auszahlbarkeit dieses Guthabens: Sie legt fest, wie lange das nicht auszahlbare Guthaben überhaupt existiert.
Eine Auszahlung wäre bei einem Gewinn rechnerisch möglich, praktisch aber selten erreicht: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — auch nach einem Gewinn bleibt das Guthaben von der Auszahlung getrennt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet; darüber läuft die Zahlung bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Wer den Betrag einsetzt und nichts gewinnt, verliert das Guthaben, nicht das eigene Geld. Wer gewinnt, bekommt den Gewinn, aber nicht den Einsatz zurück. Das ist derselbe Mechanismus, den die Rechnung oben beschreibt.
Die elf Wettanbieter im Vergleich: Quoten, Limiten und Zahlungswege
Die Reihenfolge in der folgenden Tabelle ist keine Rangliste. Wer die beiden Schweizer Veranstalter vor die ausländischen Plattformen setzt, gewichtet damit die Bewilligung stärker als das Wettangebot. Der Grund dafür ist die Grösse des Unterschieds, nicht eine Meinung.
Eine Anmerkung zur Vergleichbarkeit: Die Aussagen zu Quoten, Margen und Zahlungswegen haben unterschiedliche Reichweite. Für Sporttip lassen sich Quoten und Limiten aus den eigenen Regeln belegen. Für die Loterie Romande gilt das für die Zahlungswege; ergänzend ist dort der Steuerfreibetrag «je nach Kanton» einzuordnen. Für die ausländischen Plattformen fehlen diese Grössen ganz, und nicht aus Nachlässigkeit: Eine Angabe, die sich nicht überprüfen lässt, bleibt keine Angabe.
| Kriterium | Swisslos (Sporttip) | Loterie Romande (Jouez Sport) | Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung |
|---|---|---|---|
| Schweizer Bewilligung | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Keine Schweizer Bewilligung |
| Anerkannter Veranstalter | Swisslos, Basel; Vertragsgebiet inkl. Tessin und Liechtenstein | Loterie Romande, Lausanne; sechs Westschweizer Kantone | Nicht anerkannt |
| Bewilligung wirkt | Nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sperrregister | Angeschlossen, auch für Casinos und Liechtenstein | Angeschlossen, auch für Casinos und Liechtenstein | Kein Anschluss |
| Rechtsschutz | Einsprache innert 10 Tagen per Einschreiben | Verfahren nach BGS | Kein Schweizer Rechtsweg |
| Mindesteinsatz und Höchsteinsatz | CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, CHF 1’000 Höchstbetrag, CHF 10’000 pro Systemwette | Nicht veröffentlicht | Nicht veröffentlicht |
| Verlustlimiten | Pflicht vor der ersten Teilnahme, 1, 7 und 30 Tage | Pflicht | Nicht vergleichbar |
| Zugangssperre | 1 bis 180 Tage oder unbefristet über das Register | Entsprechende Bestimmungen des Veranstalters | Nicht vergleichbar |
| Zahlungswege | PostFinance Pay, Einzahlungsschein, Auszahlung nur auf eigenes Konto | Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage | Nicht bekannt |
| Aktionsinstrumente | Quotenboosts, Kombiboost, Profitboost | Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen | Werbegeschenke ohne Schweizer Zustimmung |
| Steuerlicher Freibetrag | Bundesfreibetrag CHF 1’071’000 ab 1.1.2026, kantonal «je nach Kanton» | Bundesfreibetrag CHF 1’071’000 ab 1.1.2026, kantonal «je nach Kanton» | Kantonalpraxis Thurgau: vollständig steuerbar |
Die Tabelle stützt sich auf die Bedingungen der beiden Schweizer Veranstalter; drei der elf Zeilen bleiben für die Plattformen ohne Bewilligung offen, und das ist die Aussage der Zeilen selbst. Wer heute Quoten und Margen aus dem deutschen Markt auf Schweizer Plattformen überträgt, vergleicht ein Angebot, das hier niemand veranstalten darf.
Wer die Zahlen liest, sieht schnell, wo der Vergleich für die Praxis entschieden wird. Wer in einem Vertragsgebiet wohnt, hat zwei Konten zur Auswahl, und die Entscheidung zwischen ihnen ist eine zwischen einer grösseren Auswahl an Funktionen bei Sporttip und einem Kontorahmen bei Jouez Sport, der die Einzahlung und das Guthaben zusammenhält. Wer ausserhalb wohnt, hat kein legales Schweizer Konto — und die Liste der ausländischen Marken ist für ihn keine Auswahl, sondern eine Beschreibung dessen, was ihn ohne Schweizer Rechtsschutz erwartet.
Die zweite Frage, die die Tabelle beantwortet, betrifft die Grösse. Der wichtigste Zahlenunterschied zwischen den beiden Schweizern steht bei den Einsätzen: CHF 1 Mindesteinsatz und CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Freiwette auf einen Markt setzt, sollte die Grenze kennen, bevor er die Kombination baut.
Die dritte betrifft den Vergleich von Freiwetten. Eine Freiwette und ein Quotenboost sind zwei verschiedene Dinge, und der Unterschied entscheidet, wonach man beim Veranstalter fragt. Ein Gratisguthaben gehört dem Wettenden, und sein Wert hängt an der Quote, auf die er gesetzt wird. Ein Boost gehört dem Anbieter, ändert die Quote und verfällt bei einem Cash-Out. Wer den Wert eines Angebots beurteilen will, muss zuerst den Mechanismus kennen.
Woran sich die zehn im Einzelnen unterscheiden
Die Reihenfolge der folgenden Einordnungen entspricht der Reihenfolge in der Ergebnistabelle. Sie ist absichtlich so gebaut, dass die beiden Schweizer Veranstalter oben stehen und die acht Plattformen ohne Bewilligung darunter — eine Reihenfolge, die sich bereits marketingseitig durchgesetzt hat und in der Werbung gut funktioniert. In der Sache ist es umgekehrt.
Die Bewertung folgt bei allen zehn denselben Massstäben: Bewilligungsstatus, Limiten, Zahlungswege, Wettangebot und die Art des Aktionsinstruments. Wo eine dieser Grössen nicht belegt werden kann, bleibt sie leer — und wer das für eine Schwäche hält, hat den Punkt richtig verstanden.
Swisslos Sporttip (Swisslos.ch) — der Veranstalter mit dem breitesten Vertragsgebiet
Betreiber ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Produkt Sporttip ist das reichweitenstärkste Schweizer Angebot, und diese Reichweite ist keine Marketinggrösse, sondern eine Rechtsfolge. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist; die Aufsicht liegt bei der Gespa. Eine uneingeschränkte Genehmigung für das vorgängige Zustimmungsverfahren für Gratisguthaben ist darin enthalten. Beim Kombiboost, der nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten läuft, braucht es mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Wer sein Konto aus einem Kanton ausserhalb des Vertragsgebiets führen will, kommt hier nicht hinein; das Gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und Liechtenstein.
Das Angebot selbst ist ein Kompromiss zwischen Masse und Grenze: Für die Sportwetten-Spielerinnen und -Spieler in der Schweiz zählt es zu den wenigen Internetteilnahmen, die eine reale Aufsicht hinter sich haben. Und die Grenzen fallen auf: die kleine Zahl von acht Gespa-Zustimmungen für Gratisspiele im Jahr 2025, das Werbeverbot im Umfeld von Minderjährigen und gesperrten Personen, der Anerkennungsvorbehalt nach Art. 4 BGS, die jeder Kanton anders handhabt.
Wer hier ein Konto eröffnet, bekommt zum ersten Mal in der Schweiz einen Verlag mit einem echten Rechtsweg, und keinen Franken Willkommensgeschenk. Wer Gewinne über CHF 1’000 erwartet, findet hier den saubersten Weg zum Geld: Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto auf den eigenen Namen, und der Steuerfreibetrag liegt weit über jedem realistischen Gewinn.
Loterie Romande (Jouez Sport, jeux.loro.ch) — Westschweizer Pendant mit strengem Wallet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Der Name «Jouez Sport» ist Programm, und die Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, Geltung nur in der Schweiz.
Die Aktionsseite ist bei diesem Veranstalter die einzige mit einer dokumentierten Freiwette im untersuchten Zeitraum. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, und wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion ist abgelaufen; die Konditionen zeigen aber, wie ein Schweizer Gratisguthaben aussieht — ein Wert von rund CHF 9.50 bei einer langen Quote, ein Betrag, der nach 30 Tagen verschwindet, und eine begrenzte Auflage, die man nicht auf Vorrat bekommt.
Die Wallet-Grenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und CHF 10’000 Guthaben ist als Rahmen konsequent und als Alltagsinstrument schlicht zu hoch angesetzt. Zwischen einem bewussten Spieler mit zehn Franken Freiwette und einer Limite, die vierstellig ins Monatsbudget greift, liegt eine ganze Welt. Wer sich selbst bremsen will, muss die eigene Grenze setzen; der Veranstalter setzt nur die Obergrenze.
Die ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung
Die folgende Gruppe wird zusammen eingeordnet, weil sie auf denselben Punkt zusammenläuft. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine der Plattformen hängt am Schweizer Spielsperrregister, keine bietet einen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer eine dieser Seiten über eine gesperrte Domain findet, bewegt sich auf einem Umweg.
IviBet (Ivibet.com) — Plattform ohne Schweizer Bewilligung. IviBet ist kein anerkannter Veranstalter im Sinne des BGS. Eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, verzichtet auf das Sperrregister, auf den Schweizer Rechtsweg und auf die Sicherung, die das BGS für bewilligte Angebote vorschreibt. Ohne Schweizer Bewilligung liegt der wirtschaftliche Vorteil darin, dass keine Zweckbindung und kein konsequenter Spielerschutz die Werbung einschränken. Für Leser, die eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung suchen, bleibt das ein Konto ohne Schutz; unsere Prüfung endet hier. Wo ein Angebot mit Bonuszahlung und Krypto zusammenfällt, sinkt die Hemmschwelle unter das, was eine aufsichtsrechtliche Grenze leisten würde.
Pribet (Pribet.com) — Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Pribet ist kein anerkannter Veranstalter gemäss BGS. Eine ausländische Bewilligung ist hier wirkungslos. Kein Zugang zum Spielsperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann blockiert werden. Ein Anbieter ohne überprüfbaren Rahmen für Schweizer Spielende. Damit endet die Bewertung. Wer sich dennoch informiert, sollte die Bedingungen für Gratisguthaben prüfen.
HighFlyBet (Highflybet.com) — Plattform ohne Schweizer Bewilligung. HighFlyBet besitzt keine Anerkennung nach BGS; eine ausländische Erlaubnis bleibt in der Schweiz wirkungslos. Die Seite ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und ist DNS-blockierbar. Nicht überprüfbar aus Schweizer Sicht. Damit endet die Bewertung. Wer solche Seiten nutzt, findet keine Instanz, die den gesetzlichen Schutz des BGS bietet.
BetFury (betfury.ac) — Plattform ohne Schweizer Bewilligung. BetFury ist kein vom BGS anerkannter Veranstalter; ausländische Bewilligungen sind in der Schweiz wirkungslos. Kein Anschluss an das Spielsperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domain ist blockierbar. Aus Schweizer Sicht nicht überprüfbar. Damit endet die Bewertung. Wer sich auf solchen Seiten bewegt, findet keine Instanz, die das Schutzniveau des BGS ersetzt.
BC.Game — Plattform ohne Schweizer Bewilligung. BC.Game ist kein anerkannter Veranstalter nach BGS; ausländische Papiere sind in der Schweiz wirkungslos. Kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain ist blockierbar. Damit endet die Bewertung. Wer sich auf ausländischen Plattformen anmeldet, verzichtet auf den Schutz des BGS.
1xBet — Plattform ohne Schweizer Bewilligung. 1xBet operiert ohne Anerkennung nach BGS; ausländische Bewilligungen haben keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain blockierbar. Damit endet die Bewertung. Wer ausländische Seiten nutzt, findet dort keine Instanz, die das Schutzniveau des Schweizer BGS repliziert.
BetOnRed (Betonred.com) — Plattform ohne Schweizer Bewilligung. BetOnRed ist kein anerkannter Veranstalter nach BGS; ausländische Papiere sind wirkungslos. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain ist blockierbar. Damit endet die Bewertung. Wer solche Plattformen nutzt, findet keine Instanz, die den Schutz des BGS ersetzt.
BDMBet (Bdmbet.com) — Plattform ohne Schweizer Bewilligung. BDMBet besitzt keine Anerkennung nach BGS; ausländische Lizenzen sind wirkungslos. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain ist blockierbar. Damit endet die Bewertung. Wer auf ausländischen Seiten spielt, findet keine Instanz, die das Schutzniveau des BGS bietet.
Worum es bei der Freiwette im Kern geht
Eine Freiwette ist eine Wette, bei der der Veranstalter den Einsatz stellt statt der Wettende. Woher der Schein kommt, ist für die Rechnung unerheblich; entscheidend ist, was mit dem Gewinn geschieht.
Der Gewinn ergibt sich aus Quote und Guthaben. Ein Guthaben von CHF 10 auf einer Quote von 2.10 bringt einen Gewinn von CHF 21.00, wenn die Wette aufgeht, und der Einsatz von CHF 10 wird dabei nicht zurückgezahlt. Bei einer Wette mit eigenem Geld wären es CHF 31.00: die CHF 10 Einsatz zurück plus CHF 21.00 Gewinn. Das ist der ganze Unterschied, und er ist nirgends versteckt. Er steckt in jeder Formulierung, die von «Gewinn aus Freiwette» spricht.
Der Betrag eines Gewinns wird bei Swisslos auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Rundungsregel, die selten mehr als ein paar Rappen ausmacht. Bei einer Kombination ergibt sich der Gewinnbetrag aus dem Einsatz mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Effekt dieser Regel ist bei einer Freiwette spürbar: Bei einem Einsatz von CHF 10 auf Quote 1.90 liegt der Gewinn bei CHF 19.00, aber der Gratisbetrag ist nichts wert, wenn die Runde nicht aufgeht. Die beiden Zahlen liegen in derselben Grössenordnung; nur die eine gehört dem Wettenden und die andere dem Veranstalter.
Wer eine Kombination baut, in der eine Voraussage Quote 1.00 erhält, hat in der Kombination nicht verloren, aber auch nicht gewonnen. Der Gratisbetrag hat in diesem Fall gearbeitet und keinen Gegenwert geschaffen. Der Einsatz kommt bei einer ausgefallenen Einzelwette zurück; ein wegen einer abgesagten Veranstaltung nicht ausbezahltes Gratisguthaben ist wieder da. Bei Swisslos gilt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer den Gratisbetrag auf ein Spiel setzt, das dann ausfällt und nicht nachgeholt wird, bekommt das Guthaben zurück.
Die Rücksicht auf die Unabhängigkeit der Wetten fehlt im Ausland völlig. Wer eine Kombination aus zwei Märkten desselben Spiels baut, wird bei den Schweizer Veranstaltern auf die «Bet-Builder-Funktion» verwiesen; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann das Unternehmen die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückbezahlen. Ein Fehler, der sich zu Ungunsten des Wettenden auswirkt — wer sich darauf verlässt, verliert die Wette nicht, aber die Kombination.
Und dann die Frist, die den Betrag am Ende frisst: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Freiwette liegen lässt, verliert sie nicht sofort, aber irgendwann.
Die Zahlungswege schliessen den Rahmen. Einzahlungen in das Spielerkonto können per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein erfolgen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer sein Konto mit CHF 20 auflädt, um eine Freiwette von CHF 10 einzusetzen, hat damit mindestens doppelt so viel eigenes Geld auf dem Konto wie der Gratisbetrag. Das ist die eigentliche Rechnung des Neukundenangebots.
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet eine Freiwette von einer Wette mit eigenem Geld?
Der Veranstalter stellt den Einsatz. Fällt die Wette aus, gibt es nichts zurück — es war kein eigenes Geld. Geht sie auf, wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Bei einer Wette mit eigenem Geld kommen Einsatz und Gewinn zurück; bei einer Freiwette fehlt der Einsatz im Rücklauf, und genau darin liegt die Differenz.
Dürfen Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht nach Art. 75 Abs. 2 BGS. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Nur die beiden interkantonalen Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz überhaupt anbieten.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Der Gewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote, in der Kombination mit dem Produkt der Einzelquoten. Bei CHF 10 und Quote 2.10 sind das CHF 21.00, ohne den Einsatz. Bei Swisslos wird der Gewinnbetrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet.
Welche Bedingungen sind bei einer Freiwette zu prüfen?
Vor allem, was mit dem Guthaben nach der Wette geschieht. Dazu kommen Frist und Verfügbarkeit: Die Aktion der Loterie Romande lief an 7 Aktionstagen, das Guthaben galt 30 Tage und war auf 7’000 Stück begrenzt. Eine Mindestquote für den Gratisbetrag gibt es dort nicht; der Wert hängt allein an der gewählten Quote.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Bei den Schweizer Veranstaltern ja. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter Höchstwerte.
Sind Gewinne aus einer Freiwette steuerfrei, und gilt der Freibetrag je nach Kanton?
Bei einem bewilligten Schweizer Grossspiel sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, besteuert wird erst darüber. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton. Eine Freiwette von zehn Franken bleibt darunter. Für konkrete Fälle ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Zahlungen – freiwettench.com
Inhalt erstellt vom Team «freiwettench.com»
